Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

Hierunter fallen vor allem das  Erb- & Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung,  die Durchsetzung (Vollstreckung) deutscher Titel in den USA und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „Immigration Law“ bekannt.

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Besondere Kompetenz können wir im Firmengründungsrecht, einschließlich der Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Shareholder Agreements, Asset Purchase Agreements sowohl für Deutschland, für England und als für die USA aufweisen. 

Ferner vertreten wir Mandanten, die trotz Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchten.

Im Rahmen des Erb- und Familienrechts vertreten wir sowohl Deutsche als auch Nordamerikaner und U.S. amerikanische Staatsbürger bei der Sicherstellung der Erbmasse sowohl in Deutschland als auch in den USA und in deutsch- U.S. amerikanischen Familiensachen.

 

 

Mit zunehmender Globalisierung minimieren sich Ländergrenzen und der Drang in anderen Ländern seine Leistungen anzubieten verstärkt sich.

Viele deutsche Firmen gründen entweder selber eine Firma oder aber gehen eine Partnerschaft - Joint Venture - mit einer existierenden Firma in den USA ein. Da die Geflogenheiten, die Gesetze, die Art des Doing Business in den USA anders als in Deutschland ist, scheitern die neu gegründeten Firmen oder Joint Ventures oft schon nach einigen Jahren oder gar Monaten.

Der Deutsche bleibt meistens auf den Verlusten sitzen, da Amerikaner die Gründung einer LLC vorziehen. Eine LLC nach dem Recht der USA wird vom deutschen Fiskus nur unter engen Voraussetzungen als Körperschaft, so dass die Verluste in Deutschland geltend gemacht werden können, anerkannt.

Deshalb ist bei einer Firmenausweitung in die USA wichtig VOR Gründung der neuen Firma oder eines Joint Ventures in den USA die Gefahren, Risiken und Gelegenheiten zu analysieren und vorzubeugen.

 

 

Als Immigrationsanwalt stellen wir zunächst die Frage: "Ist es Ihr Wunsch in den USA zu leben, zu studieren, zu arbeiten oder gar alt zu werden?"

In welche Fallen Sie tappen und mit welchen Hürden Sie rechnen müssen...

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