Willkommen

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Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

Hierunter fallen vor allem das  Erb- & Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung,  die Durchsetzung (Vollstreckung) deutscher Titel in den USA und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „Immigration Law“ bekannt.

 

 

 

Wir beraten Erben in allen Fragen und um die Vermögensnachfolge.  

Für Erben

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Beratung bei Überschuldung des Nachlasses
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Internationales Erbrecht
  • Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen

 

 

Wir beraten Erblasser in allen Fragen und um die Vermögensnachfolge.  

 Für Erblasser

  • Beratung in Testamentsfragen: Testamentserstellung (z.B. Berliner Testament, Ehegattentestament, Internationales Testament)
  • Regelung der Unternehmens-/ Hofnachfolge
  • Vorsorgevollmacht/Patiententestament
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Enterbung
  • Testamentsvollstreckung.

 

Introduction to Probate

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Was Sie wissen sollten

Im Erbfall geht der Nachlass entweder ganz oder in Teilen auf eine oder mehrere Erben über gemäß § 1922 Abs.1 BGB über. Der Erbe tritt die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtrechtsnachfolge an. Ein bestellter Erbe wird mit diesem Antritt nicht nur der neue Inhaber aller Vermögensgegenstände und Rechte, sondern übernimmt auch alle Verpflichtungen des Verstorbenen, d.h. der Erbe erbt auch alle Schulden des Erblassers.

Das Recht Erbe zu sein, kann sich aus einer Anordnung des Erblassers (Verstorbenen) aufgrund einer letztwilligen Verfügung, wie z.B. dem Testament oder wenn keine Letztwillige Verfügung vorliegt, aus der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Erbfolge (gesetzliche Erbfolge) ergeben.

Ist man sich sicher, dass der Nachlass nicht überschuldet ist, sollte man das Erbe annehmen. Um dann seine Erbenstellung nachweisen zu können, wird in der Regel ein Erbschein benötigt.