Willkommen
Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.
In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.
Hierunter fallen vor allem das Erb- & Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Durchsetzung (Vollstreckung) deutscher Titel in den USA und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „Immigration Law“ bekannt.
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Die Tax ID (auch EIN Number genannt) ist nach der Gründung der Firma die wichtigste Nummer, die Sie z.B. zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Beantragung einer Firmenkreditkarte, etc. benötigen.
Bei der Beantragung der Tax ID Number (Firmensteuernummer) ist von großer Bedeutung im Vorfeld sich über die zukünftige Besteuerung der U.S. amerikanischen Firma im Klaren zu sein.
Z.B. werden U.S. amerikanische LLC auch vom deutschen Fiskus unter bestimmten Voraussetzungen als Personen- oder aber als Körperschaftsgesellschaften anerkannt.
Informieren Sie sich im Vorfeld ausreichend, damit Sie die richtige Steuerklassifizierung für Ihr Vorhaben wählen. E-Mailen Sie uns Ihre Fragen.
Die Limited bietet deutschen Unternehmern viele Vorteile gegenüber der GmbH oder der GbR, nicht zuletzt aufgrund des einfachen englischen Gesellschaftsrechts.
Das deutsche Gesellschaftsrecht ist hingegen für Existenzgründer bürokratisch und unfreundlich.
Steueroptimierung, Fördermittel und Haftungslimitierung ohne Kapitalbindung ist mit der Gründung einer Englischen Limited Liability Company ("Limited") oder der Gründung einer Limited in den USA möglich.
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- Gründung einer Englische Limited
- USA Firmengründungen, U.S. Aufenthaltserlaubnis einschließlich Arbeits- und Agency
Um unseren Mandanten bestmögliche Beratung zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Unser Partnerbüro Rechtsanwaltskanzlei PECHER über welches alle deutschen Rechtsangelegenheiten abgewickelt werden, befindet sich in Deutschland.
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Wir beraten Sie ausführlich über rechtliche und steuerrechtliche Vorteile und Nachteile einer Gründung eines Unternehmens in den USA, da wir sowohl Rechts- als auch Wirtschaftsexperten in unserem Team haben, die mit europäischen, insbesondere deutschen, österreichischen und luxemburgischen Geschäftspraktiken vertraut sind.
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Im Rahmen der Gründung von Unternehmen und Firmen in den USA umfassen unsere Leistungen Folgendes:
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Gründung von Corporations
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Gründung von LLC
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Gründung von Partnerships
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Firmenstrukturberatung
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Namensprüfung Ihres Firmennamens
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Markenanmeldung
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Stellung des Resident Agent
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Erstellung des Businessplanes
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Corporate Book mit Siegel
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Stock Certificates Erstellung
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Namensänderungen
Nach der offiziellen Gründung der Firma sind weitere Anträge notwendig, Genehmigungen, Lizen-sen, Steuernummern, etc. einzuholen. Wir übernehmen Folgendes für Sie:
Ferner ist zu Beginn notwendig ein Firmenkonto zu eröffnen. Dazu ist in der Regel u.a. die sogenannte Tax ID (Firmensteuernummer) notwendig. Diese beantragen wir ebenso für Sie, so dass Sie voll ins Geschäft einsteigen können.
Bei der Beantragung der Social Security Number ("SSN") sind wir auch gern behilflich. Allerdings ist diese nur in bestimmten einwanderungs-rechtlichen Kategorien erhältlich.
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British Limited Liability Company, Kriterien |
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Kriterien der British Limited
Haftung nur mit dem Stammkapital
Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen, in denen z.B. das Stammkapital in keiner Relation zu den getätigten Geschäften steht eine Durchgriffshaftung möglich (Piercing the Corporate Veil).
Stammkapital: muss mindestens 1 brit. Pfund betragen. Allerdings muss das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.
Nominalkapital: muss in vernünftiger Relation zum Umsatz der Limited stehen, damit ein Piercing of the Corporate Veil (Durchgriffshaftung) vermieden werden kann.
Finanzierung: Zur Finanzierung des Unternehmens ist das öffentliche Angebot von Aktien einer Limited unzulässig.
Gründungs- und Folgekosten: Die Gründung einer Englischen Limited kostet 1500 Euro.
Die Folgekosten sind durch die Einreichungspflicht von Bilanzberichten relative hoch und sind mit den Kosten eines deutschen Steuerberaters vergleichbar.
Mehr Informationen:
- Vergleich zwischen Englischen Limited und der USA Corporation
- Besteuerung der USA Limited in Deutschland
- Englische Limited
- Limited in den USA
- Anwalt Finden
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