Über das German American Law Center |
Unsere Anwälte und Mitarbeiter haben
alle Auslandserfahrung und unsere deutschen Anwälte sind bei allen deutschen Amts-, Landgerichten
vertretungsberechtigt.
Das heißt für Sie, dass das Wissen unserer Mitarbeiter sowohl auf
fundierter universitärer Ausbildung im Inland als auch im Ausland und
auf praktischer Erfahrung ebenfalls sowohl im Inland als auch im
Ausland gewonnen, beruht.
Da
wir uns insbesondere auf Firmengründungen in Deutschland als auch in
den USA und in England spezialisiert haben, haben unsere
Mitarbeiter besondere Erfahrung mit dem Firmenaufbau in den USA und in England.
Wirtschaftlich ausgerichtetes praxisnahes Spezialwissen angefangen bei der richtigen Wahl der
Firmenform- und Struktur, der
anzuwendenden Buchführungsregeln bis hin zu den geltenden Arbeitsrechtsvorschriften und Arbeitsverträgen ist bei uns ein MUSS.
Unsere Mitarbeiter haben neben deutschen universitären Abschlüssen entweder einen Master in Business Administration (MBA) oder einen Master of Law (LL.M.) in einem Spezialgebiet. Dies kommt insbesondere Ihnen zu gute, da Sie umfänglich und vollständig bei uns aus einer Hand beraten werden. Falls
wir besondere Anträge aufgrund des U.S. amerikanischen Staatenrecht
nicht im Namen unsere Kanzlei stellen können, bedienen wir uns unseres aufgebauten Anwaltsnetzwerkes,
so dass Sie sich keine Gedanken oder gar Sorgen machen müssen, wie Sie
einen anderen Anwalt im Ausland finden, bezahlen und mit diesem
kommunizieren können.
German American Law Center PLC
2740 N. Meridian Rd,
PO Box 145, Sanford, MI 48657
Phone: +1.989.687.5255
Fax: +1.989.687.6162
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Ausländerrecht und das Einwanderungsrecht der USA
Da wir uns im Rahmen unserer Tätigkeit auf alle Aspekte des internationalen Rechts spezialisiert haben, ist einer unserer Schwerpunkte das Ausländerrecht und das Einwanderungsrecht der USA (U.S. Immigration Law).
Das Einwanderungsrecht der USA beinhaltet die Beantragung und den Erhalt von Visen für den temporären Aufenthalt in den USA zum Studieren oder Arbeiten (Nonimmigrant Status), die Beantragung der Arbeitserlaubnis, die Beratung hinsichtlich notwendiger immigrationsrechtlicher Schritte bei gleichzeitiger Gründung eines Unternehmens in den USA und Beratung hinsichtlich des
Transfers von multinationalen Arbeitnehmern und die Beantragung nötiger
Ausnahmegenehmigungen (Waivern, z.B. dem J-1 Waiver).
Natürlich beantragen wir aufgrund verschiedenster Rechtsgrundlagen die Green Card für unsere Mandanten und bereiten die Unterlagen zur Teilnahme an der Green Card Lotterie vor.
Gründung von Firmen und Schulungen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die
Gründung von Firmen, wie z.B. die Gründung einer
Corporation, einer Limited Liability Company, einer
Partnership oder eines Joint Ventures nach dem Recht der USA und dem britischen Recht.
Bei der Gründung von Unternehmen im Ausland beraten wir ausführlich über die Vor- und Nachteile einer jeden Firmenform hinsichtlich bestimmter Haftungsbeschränkung, steuerrechtlicher Vor- und Nachteile, Geschäftsführungspflichten und was bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten ist.
Neben der Beratung und Bearbeitung von Einwanderungsanträgen bieten wir
Schulungen im U.S. amerikanischen Einwanderungsrecht und im Firmen-gründungsrecht in den USA an.
Vollstreckung oder Durchsetzung deutscher Titel in den USA
Die
Vollstreckung oder Durchsetzung von deutschen Titeln in den USA
ist eine ganz besondere Rechtsmaterie. Eine wachsende Anzahl deutscher
Bürger hat Forderungen gegen U.S. amerikanische Bürger und wissen
nicht, wie Sie ihre Forderungen durchsetzen sollen, da der Schuldner
sich zwischenzeitlich wieder in den USA befindet. Aufgrund unserer
Kenntnis des U.S. amerikanischen Rechts, unserer Präsenz in den USA und
unseres Netzwerkes von vertrauten Anwälten in den USA ist die
Durchsetzung von deutschen Zahlungstiteln ein weiterer Schwerpunkt
unserer Kanzlei.
Deutsches und Internationales Erb- und Familienrecht
Besondere Kompetenz können wir sowohl im
deutschen als auch im internationalen Erb- und Familienrecht aufweisen.
D.h. falls Sie Grundbesitz, geldwerte Sachen, einen verstorbenen
Verwandten oder einen "Ex" in den USA haben, dann kann die Regelung der
damit zusammenhängenden Angelegenheiten oft sehr schwierig sein oder
werden.
Z.B. ist sowohl das
Unterhalts- als auch das Sorge- und Erbrecht in den USA Landesrecht bzw. Bundesstaatenrecht.
D.h. jeder Bundesstaat wendet andere Gesetze und Auslegungsregeln an.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie im Rahmen einer erfolgsversprechenden
Rechtsverfolgung besonders auf den Staat achten müssen, in dem die
Rechtssache anhängig gemacht werden könnte.
Wir helfen Ihnen durch den Staatenwirrwarr zu finden und können Sie umfänglich diesbezüglich beraten. |