Willkommen
Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.
In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.
Hierunter fallen vor allem das Erb- & Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Durchsetzung (Vollstreckung) deutscher Titel in den USA und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „Immigration Law“ bekannt.
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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Ausländerrecht und das Einwanderungsrecht der USA
Da wir uns im Rahmen unserer Tätigkeit auf alle Aspekte des internationalen Rechts spezialisiert haben, ist einer unserer Schwerpunkte das Ausländerrecht und das Einwanderungsrecht der USA (U.S. Immigration Law).
Das Einwanderungsrecht der USA beinhaltet die Beantragung und den Erhalt von Visen für den temporären Aufenthalt in den USA zum Studieren oder Arbeiten (Nonimmigrant Status), die Beantragung der Arbeitserlaubnis, die Beratung hinsichtlich notwendiger immigrationsrechtlicher Schritte bei gleichzeitiger Gründung eines Unternehmens in den USA und Beratung hinsichtlich des Transfers von multinationalen Arbeitnehmern und die Beantragung nötiger Ausnahmegenehmigungen (Waivern, z.B. dem J-1 Waiver).
Natürlich beantragen wir aufgrund verschiedenster Rechtsgrundlagen die Green Card für unsere Mandanten und bereiten die Unterlagen zur Teilnahme an der Green Card Lotterie vor.
Gründung von Firmen und Schulungen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gründung von Firmen, wie z.B. die Gründung einer Corporation, einer Limited Liability Company, einer Partnership oder eines Joint Ventures nach dem Recht der USA und dem britischen Recht.
Bei der Gründung von Unternehmen im Ausland beraten wir ausführlich über die Vor- und Nachteile einer jeden Firmenform hinsichtlich bestimmter Haftungsbeschränkung, steuerrechtlicher Vor- und Nachteile, Geschäftsführungspflichten und was bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten ist.
Neben der Beratung und Bearbeitung von Einwanderungsanträgen bieten wir Schulungen im U.S. amerikanischen Einwanderungsrecht und im Firmen-gründungsrecht in den USA an.
Vollstreckung oder Durchsetzung deutscher Titel in den USA
Die Vollstreckung oder Durchsetzung von deutschen Titeln in den USA ist eine ganz besondere Rechtsmaterie. Eine wachsende Anzahl deutscher Bürger hat Forderungen gegen U.S. amerikanische Bürger und wissen nicht, wie Sie ihre Forderungen durchsetzen sollen, da der Schuldner sich zwischenzeitlich wieder in den USA befindet. Aufgrund unserer Kenntnis des U.S. amerikanischen Rechts, unserer Präsenz in den USA und unseres Netzwerkes von vertrauten Anwälten in den USA ist die Durchsetzung von deutschen Zahlungstiteln ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Deutsches und Internationales Erb- und Familienrecht
Besondere Kompetenz können wir sowohl im deutschen als auch im internationalen Erb- und Familienrecht aufweisen. D.h. falls Sie Grundbesitz, geldwerte Sachen, einen verstorbenen Verwandten oder einen "Ex" in den USA haben, dann kann die Regelung der damit zusammenhängenden Angelegenheiten oft sehr schwierig sein oder werden.
Z.B. ist sowohl das Unterhalts- als auch das Sorge- und Erbrecht in den USA Landesrecht bzw. Bundesstaatenrecht. D.h. jeder Bundesstaat wendet andere Gesetze und Auslegungsregeln an. Dies bedeutet für Sie, dass Sie im Rahmen einer erfolgsversprechenden Rechtsverfolgung besonders auf den Staat achten müssen, in dem die Rechtssache anhängig gemacht werden könnte. Wir helfen Ihnen durch den Staatenwirrwarr zu finden und können Sie umfänglich diesbezüglich beraten.
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