Willkommen

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Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

Hierunter fallen vor allem das  Erb- & Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung,  die Durchsetzung (Vollstreckung) deutscher Titel in den USA und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „Immigration Law“ bekannt.

 

 


Wir  decken eine große Vielfalt an deutsch juristischen Rechtsgebieten für in Deutschland als auch in den USA ansässige Firmen als auch Privatpersonen ab.


Besondere Kompetenz können wir im Firmengründungsrecht, einschließlich der Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Shareholder Agreements, Asset Purchase Agreements sowohl für Deutschland, für England und als für die USA aufweisen.
 
Im Rahmen des Erb- und Familienrechts vertreten wir sowohl Deutsche als auch Nordamerikaner und U.S. amerikanische Staatsbürger, da wir uns auf das deutsche Erbrecht, einschließlich aller Nachlassangelegenheiten spezialisiert haben, um bei der  Sicherstellung der Erbmasse sowohl in Deutschland als auch in den USA rechtlich behilflich sein zu können.

Im Rahmen des deutschen Familienrechts beraten wir Sie gern im Hinblick auf das deutsch-amerikanische Scheidungsrecht, das deutsch-amerikanische Sorgerecht, Kindesunterhaltrecht, Ehegattenunterhaltrecht, und der Erstellung von Ehegattenverträgen.
 
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeiten liegt im deutschen Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht, wobei wir hier vor allem Mandanten betreuen, die trotz Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft, z.B. die amerikanische Staatsbürgerschaft ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchten.
 
Wir fungieren auch als Legal Expert Witnesses.

Mit zunehmender Globalisierung minimieren sich Ländergrenzen und der Drang in anderen Ländern seine Leistungen anzubieten verstärkt sich.

Viele deutsche Firmen gründen entweder selber eine Firma oder aber gehen eine Partnerschaft - Joint Venture - mit einer existierenden Firma in den USA ein. Da die Geflogenheiten, die Gesetze, die Art des Doing Business in den USA anders als in Deutschland ist, scheitern die neu gegründeten Firmen oder Joint Ventures oft schon nach einigen Jahren oder gar Monaten. Der Deutsche bleibt meistens auf den Verlusten sitzen, da Amerikaner die Gründung einer LLC vorziehen. Kontaktieren Sie uns und wir versuchen Ihre Fragen zu beantworten.

 

 
Als Immigrationsanwalt stellen wir zunächst die Frage: "Ist es Ihr Wunsch in den USA zu leben, zu studieren, zu arbeiten oder gar alt zu werden?"

Sollten Sie diese Frage mit "JA" beantworten, empfehlen wir Ihnen sich intensiv mit den Regeln des U.S. amerikanischen Immigrationsrechts zu beschäftigen. 
 
German American Law Center PLC

 

Our law firm is dedicated to assisting our clients and striving to understand their needs. Developing a long- term attorney-client relationship has been a hallmark of our law firm. The law firm's greatest assets are our people.  Coming from a wide variety of schools, backgrounds and expertise our clients can always count on our attorneys to relate to their position. 

 

 

Das German American Law Center PLC spezialisiert sich auf das U.S. amerikanische Einwanderungsrecht, das deutsche Erbrecht und das deutsche Erbrechtsverfahren, Internationale Testamente, deutsches Familien- und Scheidungsrecht, deutsches Sorgerecht, deutsches Unterhaltsrecht, deutsches Einwanderungsrecht, deutsches Handels- und Gesellschaftsrecht, deutsches Vertragsrecht und Vertragsüberprüfung und wir stellen Expert Witness Service und rechtlichen Übersetzungsservice zur Verfügung. Unsere zwei Büros befinden sich in Sanford, Michigan und in Klipphausen/Dresden, Deutschland.

Wir vertreten örtlich- und überörtlich ansässige Firmen als auch Privatpersonen in Verbindung mit dem Einwanderungsrecht und anderen Business Transactions mit dem Fokuspunkt sowohl auf Standardimmigrations- als auch komplexe Immigrations,- Handels- und Gesellschaftsrechtfragen.  Wir können besondere Kompetenz im internationalen Recht, wie z.B. im internationalen Erbrecht als auch dem internationalen Familienrecht insbesondere sofern es Bezug zum deutschen Recht aufweist, anbieten, um die Lücke zwischen zwei unterschiedlichen Rechtssystemen zu schließen.

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